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Krankengeld trotz verspäteter Vorlage eines ärztlichen Attests?

Krankengeld trotz verspäteter Vorlage eines ärztlichen Attests?
Frage des Tages
24.07.2020

Krankengeld trotz verspäteter Vorlage eines ärztlichen Attests?

Das Sozialgericht (SG) München hatte darüber zu entscheiden, ob einem Ar­beit­neh­mer Kran­ken­geld auch dann zusteht, wenn er das At­test für die fort­dau­ern­de Krank­schrei­bung bei sei­ner Kran­ken­kas­se ver­spä­tet vor­legt, weil der un­ter­su­chen­de Arzt es ihm erst nach­träg­lich zu­ge­lei­tet hatte (SG München, Urt. v. 17.06.2020 – S 7 KR 1719/19).

Das SG bejaht den Anspruch auf Krankengeld und verweist darauf, dass die un­zu­rei­chen­de Bü­ro­or­ga­ni­sa­ti­on des Arz­tes in der Ri­si­ko­s­phä­re der Kran­ken­kas­se liege; die Kasse bediene sich zugelassener Kassenärzte und habe am Ende für deren Unzulänglichkeiten in der Büroorganisation einzustehen.

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Dr. Uwe P. Schlegel
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Raik Pentzek
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