Sozialbeiträge sparen – aber richtig!
Frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Planungssicherheit
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.09.2025, (Az. L 2 BA 39/24) hat zu Gunsten der Unternehmer entschieden.
Sachverhalt – Was ist passiert ?
Eine GmbH beschäftigte im Jahr 2017 eine Altersrentnerin als Aushilfe. Im Arbeitsvertrag war ausdrücklich geregelt, dass sie höchstens 70 Tage im Jahr arbeiten sollte (kurzfristige Beschäftigung). Tatsächlich war sie an 60 Tagen tätig.
Nach einer Betriebsprüfung forderte die Rentenversicherung dennoch Sozialversicherungsbeiträge nach, weil sie die Tätigkeit nicht als versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung anerkennen wollte. Auch Rentner würden vorübergehende Beschäftigungen berufsmäßig ausüben, wenn ihre wirtschaftliche Situation zu einem erheblichen Teil auf dem Entgelt aus dieser Beschäftigung beruht.
Entscheidung des Gerichts – Was sagt die Justiz ?
Das Sozialgericht und das Landessozialgericht gaben dem Unternehmen Recht. Die Beschäftigung war sozialversicherungsfrei, weil die 70-Tage-Grenze vertraglich festgelegt und eingehalten wurde. Zudem bezog die Arbeitnehmerin bereits eine Vollrente wegen Alters. Damit galt ihre Tätigkeit nicht als „berufsmäßig“. Entscheidend war außerdem, dass zu Beginn keine dauerhafte regelmäßige Beschäftigung geplant war, sondern ein flexibler Aushilfseinsatz.
Warum ist das für Unternehmer wichtig?
Das Urteil zeigt, kurzfristige Beschäftigungen können sozialversicherungsfrei sein. Sozialversicherungsfreiheit besteht aber nur dann, wenn die formalen Voraussetzungen exakt erfüllt sind. Maßgeblich sind
- die richtige Vertragsgestaltung,
- eine saubere Prognose zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und
- gute rechtliche Beratung vor Beginn der Beschäftigung.
Fehler führen schnell zu Beitragsnachforderungen, inklusive Säumniszuschlägen.
Achtung: Sozialversicherungsrecht ist komplex
Das Sozialversicherungsrecht ist eine hochspezialisierte Materie mit zahlreichen Detailregelungen, Ausnahmen und umfangreicher Rechtsprechung (u. a. durch das Bundessozialgericht). Schon kleine Abweichungen bei Arbeitszeit, Entgelt oder Vertragsinhalt können die Sozialversicherungspflicht auslösen. Für Unternehmen bestehen erhebliche finanzielle Risiken, da im Zweifel mehrere Jahre rückwirkend Beiträge nachgefordert werden können.
Wann sollten Unternehmer einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht konsultieren?
- Vor Abschluss von Verträgen über kurzfristige Beschäftigungen oder Minijobs.
- Wenn unklar ist, ob eine Tätigkeit als „berufsmäßig“ einzustufen ist.
- Bei regelmäßig wiederkehrenden oder saisonalen Aushilfseinsätzen.
- Wenn die 70-Tage-Grenze oder Entgeltgrenzen überschritten werden könnten.
- Bei Ankündigung oder Durchführung einer Betriebsprüfung.
- Nach Erhalt einer Anhörung oder eines Beitragsbescheides der Rentenversicherung
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Planungssicherheit und schützt vor kostspieligen Nachforderungen.
Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!
Bitte beachten Sie auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle:
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