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Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland dürfen vorerst auch per Flugzeug nicht mehr einreisen

Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland dürfen vorerst auch per Flugzeug nicht mehr einreisen
Aktuelles
26.03.2020

Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland dürfen vorerst auch per Flugzeug nicht mehr einreisen

Die für viele Landwirte wegen der Corona-Krise angespannte Situation hat sich noch einmal verschärft. Seit Beginn der Krise herrschte insbesondere bei denjenigen Landwirten, die auf Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer angewiesen sind, bereits die Sorge, dass Ihnen sowohl für die Aussaat als auch für die Ernte Arbeitskräfte fehlen könnten. Obwohl zunächst Saisonarbeitskräfte noch einreisen durften, zeichnete sich recht schnell bereits ab, dass viele Arbeitskräfte in der Angst vor einer Ansteckung oder davor nicht mehr zurückreisen zu dürfen die Einreise scheuten. Mit den Schließungen der Grenzen zu den Nachbarländern verschärfte sich noch einmal die Situation, da nunmehr auch rechtlich die Einreise auf dem Landweg eingeschränkt wurde. Manch ein Landwirt oder Saisonarbeiter mag nun über eine Einreise per Flugzeug nachgedacht haben. Dem schiebt das Bundesinnenministerium jetzt einen Riegel vor und untersagt die Einreise von Saisonarbeitskräfte und Erntehelfern ab dem 25.03.2020, 17:00 Uhr:*

Dürfen Saisonarbeitskräfte/Erntehelfer aus dem Ausland einreisen?

Angesichts der raschen Ausbreitung des Coronavirus sind weitere Einreisebeschränkungen nach DEU notwendig.  Daher soll Saisonarbeitern/Erntehelfern die Einreise nach DEU im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen verweigert werden.

Diese Regelung gilt für Einreise aus Drittstaaten, GBR sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden (u.a. Bulgarien und Rumänien) und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt worden sind.

Derartige Einreisebeschränkungen sind zwingend erforderlich, um Infektionsketten zu unterbrechen, insbesondere im Hinblick auf den ansonsten zu erwartenden erheblichen Umfang des vorgenannten Personenkreises.

Die neuen Einreisebeschränkungen für Saisonarbeiter gelten ab 25.03.2020, 17:00 Uhr und gelten bis auf weiteres.

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Dr. jur. Benedikt Krüger
Rechtsanwalt

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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