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Frage des Tages
09.03.2023

Setzt sich ein Arbeitsverhältnis durch Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist fort?

Zu dieser Frage hat sich im Jahr 2023 das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) geäußert (LAG Thüringen, Urt. v. 17.1.2023 – 5 Sa 243/22). Nach Auffassung des Gerichts kann aus der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus nur dann auf einen Willen des Arbeitgebers zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geschlossen werden, wenn Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitgeber von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ablauf der Kündigungsfrist ausging und der Arbeitnehmer darauf schließen konnte. Dabei müsse vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aus dem Verhalten des Arbeitgebers aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Willen geschlossen werden können, das Arbeitsverhältnis fortsetzen zu wollen. Das hat das Gericht für den vorliegenden Fall verneint.

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