Sollte der Ehegattenunterhalt zur Vermeidung von Überzahlungen als Darlehen gewährt werden?
Siehe dazu den Beitrag von Christl in NJW 2023, 2763 fff. [„Ehegattenunterhalt als Darlehen zur Vermeidung von Überzahlungen – vernachlässigte Pflichtaufgabe des Anwalts?“].