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Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen gerichtlich angeordnete Ordnungstermine
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen gerichtlich angeordnete Ordnungstermine

Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen gerichtlich angeordnete Ordnungstermine

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.08.2022 – 6 WF 112/22):

„Auch gegen den Umgangsberechtigten können bei Verweigerung der Wahrnehmung gerichtlich angeordneter Umgangstermine Ordnungsmittel jedenfalls dann verhängt werden, wenn die Gründe der Verweigerung (hier: Kosten des Umgangs) bereits im Erkenntnisverfahren berücksichtigt wurden.“