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Wirecard-Skandal
Keine Haftung der BaFin gegenüber Anlegern wegen Amtspflichtverletzung
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Keine Haftung der BaFin gegenüber Anlegern wegen Amtspflichtverletzung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass die BaFin Anlegern im sog. Wirecard-Skandal nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung haftet (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 6.2.2023 – 1 U 173/22).

Die Aufgaben der BaFin würden allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten sei nicht feststellbar.