Startseite | Aktuelles | Wonach steht dem Erben gegenüber einem Miterben ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins zu?
Wonach steht dem Erben gegenüber einem Miterben ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins zu?
Wonach steht dem Erben gegenüber einem Miterben ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins zu?

Wonach steht dem Erben gegenüber einem Miterben ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins zu?

Siehe dazu BGH, Urt. v. 07.10.2020 – IV ZR 69/20:

„Die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung.“