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Zur Sorgfaltspflicht beim Überholen eines haltenden Fahrzeugs

Zur Sorgfaltspflicht beim Überholen eines haltenden Fahrzeugs
Aktuelles
17.02.2023

Zur Sorgfaltspflicht beim Überholen eines haltenden Fahrzeugs

Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat wie folgt entschieden (LG Saarbrücken, Urt. v. 20.01.2023 – 13 S 60/22 [Leitsatz]:

„Wer ein verkehrsbedingt haltendes Fahrzeug überholen sowie an einem nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug vorbeifahren möchte, muss jedenfalls – unabhängig vom Vorliegen einer unklaren Verkehrslage i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO – die sich aus § 1 Abs. 2 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten beachten.“

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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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