Startseite | Aktuelles | Zur Sorgfaltspflicht beim Überholen eines haltenden Fahrzeugs

Zur Sorgfaltspflicht beim Überholen eines haltenden Fahrzeugs

Zur Sorgfaltspflicht beim Überholen eines haltenden Fahrzeugs
Aktuelles
17.02.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Zur Sorgfaltspflicht beim Überholen eines haltenden Fahrzeugs

Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat wie folgt entschieden (LG Saarbrücken, Urt. v. 20.01.2023 – 13 S 60/22 [Leitsatz]:

„Wer ein verkehrsbedingt haltendes Fahrzeug überholen sowie an einem nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug vorbeifahren möchte, muss jedenfalls – unabhängig vom Vorliegen einer unklaren Verkehrslage i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO – die sich aus § 1 Abs. 2 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten beachten.“

Suchen
Format
Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel