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Wirksame Fahrtenbuchauflage im Falle einer unterlassenen Rücksendung des Anhörungs- und Zeugenfragebogens trotz erst- und einmaligen Verkehrsverstoßes?

Frage des Tages
12.05.2020

Wirksame Fahrtenbuchauflage im Falle einer unterlassenen Rücksendung des Anhörungs- und Zeugenfragebogens trotz erst- und einmaligen Verkehrsverstoßes?

Ja, das ist die Meinung des OVG Magdeburg (OVG Magdeburg, Beschl. v. 02.02.2020 – 3 M 16/20):

1. Bei einer unterbliebenen Rücksendung eines dem Fahrzeughalters übersandten Anhörungs- oder Zeugenfragebogens zur Ermittlung des Fahrzeugführers ist die zuständige Behörde regelmäßig nicht gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen.

2. Ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren steht der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen.

3. Auch ein erst- oder einmaliger Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht kann eine Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs rechtfertigen.

4. Bei Fahrtenbuchauflagen ergibt sich das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung regelmäßig aus den ihren Erlass rechtfertigenden Gründen.

Ergänzender Hinweis

Siehe auch § 31a StVZO.

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