Startseite | Rechtssicher bei und dem Datenschutz auf der Website – exklusiv für Unternehmer

Rechtssicher bei Impressum und Datenschutzerklärung

Unser Angebot

Rechtssicher bei und dem Datenschutz auf der Website – exklusiv für Unternehmer

Effektiver Schutz vor Abmahnungen und Bußgeldern

Mit dem Impressums-Check prüfen wir das Impressum auf die Vollständigkeit der je nach Branche und Rechtsform unterschiedlichen Pflichtangaben.

Mit dem Website-Datenschutzaudit prüfen wir, ob Ihre Website datenschutzkonform ist und Ihre Datenschutzerklärung den rechtlichen Anforderungen entspricht und über alle auf der Website stattfindenden Datenverarbeitungen ausreichend informiert.

Ihre Vorteile

  • Qualifizierte Beratung:
    Sie werden von qualifizierten Rechtsanwälten beraten, die täglich mit der Beratung auf den Rechtsgebieten Datenschutzrecht, Medienrecht und Wettbewerbsrecht befasst sind.
  • Abmahnsicher:
    Sie müssen keine Angst vor Abmahnungen wegen Fehlern beim Impressum oder Datenschutzverstößen auf der Website haben.
  • Aussagekräftige Prüfberichte:
    Sie erhalten über das Ergebnis der Überprüfungen aussagekräftige Prüfberichte, aus denen Sie eventuellen Handlungsbedarf ableiten können.

Basis-Check Impressum

Der Basis-Check beinhaltet:

  • Prüfung des Impressums der Website
69 €

Website-Datenschutzaudit

Das Website-Datenschutzaudit beinhaltet:

  • Technische Analyse der Website (Homepage und bis zu 15 Unterseiten)
  • Prüfung der Rechtskonformität der auf der Website stattfindenden Verarbeitungen personenbezogener Daten
  • Prüfung der Datenschutzinformation der Website

Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind eventuell vorzunehmende Änderungen und Anpassungen von Impressum und insbesondere der Datenschutzinformation. Grund hierfür ist zum einen, dass nicht zulässige Datenverarbeitungen nur durch die Websitebetreiber bzw. die Programmierer beseitigt werden können. Zum anderen lässt sich vorab nicht abschätzen, welche Änderungen und Anpassungen der Datenschutzerklärung ggf. notwendig werden.

Ggf. erforderliche Änderungen des Impressums können in der Regel auf Grundlage des Auditberichts durch den Websitebetreiber selbst vorgenommen werden.

Zur Prüfung der Website müssen wir diese natürlich sichten. Soweit die Website noch nicht veröffentlicht wurde, müsste uns der Zugang zur Entwurfsfassung ermöglicht werden.

Ggf. muss nach Veröffentlichung ein Follow-Up Audit erfolgen.

Auf Anfrage