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Leasingrecht

Rechtsgebiete

Leasingrecht

Eine einheitliche rechtliche Regelung des Leasingrechts gibt es bis heute nicht. Es ist noch nicht einmal eine gesetzliche Definition des Begriffs „Leasing“ zu finden! Unter anderem enthält das BGB eine ganze Reihe von Normen, die (auch) für das Leasing von Bedeutung sind, so z. B. die Bestimmung über die Klauselkontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Zu beachten sind auch immer steuerrechtliche Bezüge.

In Teilen ist das Leasing als der Miete ähnlich anzusehen. Das gilt aber keinesfalls allgemein.

Von besonderer Bedeutung für das Leasing sind die Begriffe „Vollamortisation“ und „Teilamortisation“, das auch gerade in steuerrechtlichem Zusammenhang. Ersteres meint den Fall, das die Anschaffungskosten für den Gegenstand des Leasings (z. B. ein Kfz) während der Laufzeit des Leasingvertrages vollständig mithilfe der Leasingraten abgegolten werden. Die Teilamortisation hat zu Folge, dass die Kosten für die Anschaffung des Leasinggegenstandes durch die Leasingraten, die während der Laufzeit des Leasingvertrages entrichtet werden, nicht vollständig abgedeckt werden. Es bleibt mithin ein Restwert. Dieser wird in der Regel durch die anschließende Verwertung abgegolten.

Eine Auswahl unserer Leistungen:

  • Prüfung von Leasingverträgen in zivilrechtlicher und – in Zusammenarbeit mit den Steuerrechtsexperten der ETL-Unternehmensgruppe – auch in steuerrechtlicher Hinsicht
  • Abwicklung von Leasingverträgen, insbesondere im Bereich Kfz-Leasing
  • Allgemeine Beratung zu Fragen der Finanzierung mit den Finanzexperten der ETL-Unternehmensgruppe

Aktuelle Rechtsprechung

Wir informieren Sie stetig über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Leasingrecht.