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Arbeitsrecht

Annahmeverzug

Mit dem Begriff Annahmeverzug meint man den Umstand, dass der Gläubiger eines Anspruchs die ihm durch den Schuldner ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt (§§ 293 ff. BGB). Im Arbeitsrecht führt der Annahmeverzug des Arbeitgebers dazu, dass er dem Arbeitnehmer das vereinbarte Arbeitsentgelt auch dann schuldet, wenn der Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat. Voraussetzung dafür ist aber grundsätzlich u. a., dass der Arbeitnehmer die von ihm geschuldete Arbeitsleistung dem Arbeitgeber ordnungsgemäß angeboten hat.

Dazu nachfolgend ein Beispiel aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das BAG hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) in der Lage war, Nachtarbeit zu leisten, weshalb der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin als arbeitsunfähig einstufte und die durch diese angebotene Arbeitsleistung nicht mehr annahm (BAG, Urt. v. 09.04.2014 – 10 AZR 637/13). Nach Meinung des Gerichts ist eine Krankenschwester nicht allein deshalb arbeitsunfähig krank, weil sie aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten kann. Sie hat daher Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden. Nimmt der Arbeitgeber unter diesen Umständen die ihm durch den Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht an, so gerät er in sog. Annahmeverzug. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber auch dann die übliche Vergütung schuldet, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Weigerung des Arbeitgebers nicht arbeitet.

Siehe auch BAG, Urt. v. 27.05.2020 – 5 AZR 387/19:

„Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge. Grundlage des Auskunftsbegehrens ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB .“

Siehe auch LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.09.2022 – 6 Sa 280/22 und den Beitrag von Bürger/Biebl in DB 2023, 449 ff. [„Trendwende beim Annahmeverzug: Arbeitsgerichte erleichtern die Anrechnung eines unterlassenen Zwischenverdienstes“].

(Letzte Aktualisierung: 13.03.2023)

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