Kündigungsschutzklage
Unter einer Kündigungsschutzklage versteht man die Klage eines Arbeitnehmers gegen „seinen“ Arbeitgeber, gerichtet auf Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Mit dieser Klage begehrt der Arbeitnehmer die Feststellung der Unwirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung, dies mit Blick auf die fehlende soziale Rechtfertigung der Kündigung (vgl. § 1 Abs. 2 KSchG).
(Letzte Aktualisierung: 30.06.2014)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt