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Arbeitsrecht

Wirtschaftsrisiko

Das Wirtschaftsrisiko beschreibt ein grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragende Risiko, das sich daraus ergibt, dass sich der Arbeitgeber dazu entschließt, die durch den Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht anzunehmen, da ihm dies wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint (Kleinebrink, DB 2020, 1457 m.w.N.).

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Betriebsrisiko bzw. Betriebsrisikolehre.

(Letzte Aktualisierung: 16.07.2020)

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