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Handels- und Gesellschaftsrecht

Sperrminorität (Gesellschafter)

Als Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit eines Gesellschafters mit einem Geschäftsanteil von unter 50 %, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss verhindern zu können.

Sperrminoritäten spielen unter anderem beim sozialrechtlichen Status von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle.

Siehe auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle und unsere Ausführungen zu den Stichworten unechte Sperrminorität und echte Sperrminorität.

(Letzte Aktualisierung: 19.04.2017)

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