Sperrminorität (Gesellschafter)
Als Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit eines Gesellschafters mit einem Geschäftsanteil von unter 50 %, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss verhindern zu können.
Sperrminoritäten spielen unter anderem beim sozialrechtlichen Status von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle.
Siehe auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle und unsere Ausführungen zu den Stichworten unechte Sperrminorität und echte Sperrminorität.
(Letzte Aktualisierung: 19.04.2017)
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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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