Diagnosefehler
Symptome einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig. Sie können vielmehr auf verschiedenste Ursachen zurückführbar sein. Deshalb sind Irrtümer des Arztes bei der Diagnosestellung in der Praxis recht häufig – ohne dass dies stets als Behandlungsfehler gewertet werden kann.
Die Gerichte sind bei der Annahme eines Diagnosefehlers grundsätzlich zurückhaltend. Als Behandlungsfehler wird eine Fehldiagnose regelmäßig erst dann gewertet, wenn eindeutige Symptome verkannt oder fehlgedeutet wurden.
Der Diagnosefehler ist zu unterscheiden von der unterlassenen Befunderhebung.
(Letzte Aktualisierung: 29.07.2013)
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