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Sozialrecht

Artabana

Hierbei handelt es sich um einen eingetragene Verein, den ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V., welcher sich als Unterstützungseinrichtung im Gesundheitswesen versteht. ARTABANA ist eine Art Krankenversicherung, die u. a. neben PKV und GKV. Eine weitere solche Gemeinschaft ist die Samarita (Samarita Solidargemeinschaft e.V.).

Das Sozialgesetzbuch V (abgekürzt SGB V) spricht von einer Solidargemeinschaft und gewährt dieser nach Maßgabe von § 176 SGB V Bestandsschutz.

Beachten Sie auch die Rechtsprechung, so etwa SG Neuruppin, Urt. v. 19.07.2011 – S 9 KR 212/08 und SG Landshut, Beschl. v. 10.08.2009 – S 4 KR 124/09 ER.

Siehe auch unser Dienstleistungsangebot „Wechsel von PKV in GKV“ sowie den Beitrag von Hahn in NZS 2022, 81 [„Die gesetzliche Verankerung sogenannter ´Solidargemeinschaften´ als Alternative zu GKV und PKV“].

(Letzte Aktualisierung: 02.05.2022)