eKFV
Hierbei handelt es sich um die Abkürzung für die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) v. 06.06.2019 (BGBl. I S. 756).
Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Elektrokleinstfahrzeuge.
(Letzte Aktualisierung: 09.10.2020)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de