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Verkehrsrecht

Fahreignungsregister (FAER)

Mit dem ab 01.05.2014 eingeführten „Fahreignungsregister“ (FAER) wird bzw. wurde das bisherige bzw. frühere Verkehrszentralregister (VZR) und mit dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ das „Mehrfachtäter-Punktsystem“ abgelöst.

Im FAER werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Rechtsgrundlagen sind u.a. §§ 28 ff. StVG.

Siehe auch den Beitrag von Krumm in NJW 2019, 1730 ff.

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(Letzte Aktualisierung: 27.05.2020)

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