Fracke
In der Praxis des Verkehrsunfallrechts bereitet es im Einzelfall Schwierigkeiten, die Höhe der vom Unfallverursacher zu tragenden Mietwagenkosten zu ermitteln. Keinesfalls sind die vom jeweiligen Mietwagenunternehmen angebotenen Unfallersatzwagentarife ohne weiteres maßgeblich.
Schätzgrundlage sind im Wesentlichen die so genannte Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Marktpreisspiegel. Soweit aus beiden Schätzgrundlagen ein Mittelwert herangezogen wird, hat sich das Wort „Fracke“ herausgebildet.
Siehe dazu auch OLG Hamm, Urt. v. 18.03.2016 – 9 U 142/15, OLG Celle, Urt. v. 13.04.2016 – 14 U 127/15) und LG Frankfurt a. M., Urt. v. 20.12.2018 – 2-01 S 212/17 u.a.
(Letzte Aktualisierung: 04.01.2019)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de