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Verkehrsrecht

Fraunhofer-Marktpreisspiegel

Unter dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel versteht man eine zusammenfassende Darstellung von Tarifen der Autovermieterbranche.  Der Fraunhofer-Marktpreisspiegel steht in Konkurrenz zur sog. Schwacke-Liste. Grundsätzlich sind die Preise, die sich aus dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel ermitteln lassen, geringer als die Preise der Schwacke-Liste.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat für den Bezirk des OLG Düsseldorf entschieden, dass der sog. Fraunhofer-Marktpreisspiegel als vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der „Normaltarife“ für die Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges bei der Schadensberechnung anzusehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.03.2015 – I-1 U 42/14). In dem der Entscheidung des OLG zugrundeliegenden Rechtsstreit hatte die geschädigte Klägerin nach Meinung des OLG weder die Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges dargelegt noch Umstände vorgetragen, die es hätten rechtfertigen können, ihr auch wirtschaftlich nicht erforderliche Mietwagenkosten zuzuerkennen.

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Unfallersatztarif.

(Letzte Aktualisierung: 09.04.2015)