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Versicherungsrecht

Arbeitsunfall

Es passieren sehr viele Unfälle bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit bzw. auf dem Weg dorthin oder wieder zurück nach Hause. Hier kommen nicht nur Verkehrsunfälle in Betracht, sondern auch Unfälle im Büro, die nicht selten zu erheblichen Beeinträchtigungen bei den Verunfallten führen. Diese versuchen dann oft, ihre Ansprüche zur Sicherung ihres beruflichen wie auch privaten Fortkommens selbst, d.h. ohne anwaltliche Unterstützung, geltend zu machen und scheitern hieran häufiger, weil sie nicht alles bedacht haben.

1. Wer zahlt?

a) Die Berufsgenossenschaft als Leistungsträger

Für Arbeitnehmer bzw. freiwillig versicherte Selbständige tritt in erster Linie die Berufsgenossenschaft  für erforderliche Krankenbehandlungen ein, übernimmt die Kosten für Reha-Maßnahmen, zahlt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld und in dem Falle, dass ein bleibender Schaden aufgrund des Arbeitsunfalles verbleibt, eine Verletztenrente. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind gut, indes oft nicht ausreichend und insbesondere nicht abschließend.

b) Die private Unfallversicherung

Vielfach wird übersehen, dass die gegebenenfalls unterhaltene private Unfallversicherung diverse Leistungen beinhaltet, die in Anspruch genommen werden können. Hier ist es oft möglich, über die versicherten Leistungen Rehabilitationsmaßnahmen finanziell unterstützt zu bekommen, Krankenhaus- bzw. Genesungsgeld zu erhalten und im Falle eines verbleibenden Dauerschadens Invaliditätsleistungen zum Ausgleich dieses Schadens in Anspruch zu nehmen. Auch erforderlich werdende kosmetische Operationen, die zumeist von der Berufsgenossenschaft und auch von der eigenen Krankenversicherung nicht übernommen werden, können durch private Unfallversicherungen über das dortige Leistungsspektrum mit ggf. finanziell unterstützt werden.

c) Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Kann über die vorgenannten Leistungen insbesondere der Berufsgenossenschaft aber auch der privaten Unfallversicherung die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden, so schließen sich weitere Probleme an. Nicht nur, dass dann erforderlichenfalls das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber abgewickelt werden kann bzw. abgewickelt werden muss, so sind Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen.

d) Weitere Möglichkeiten finanzieller Absicherung bzw. der Inanspruchnahme

Die finanziellen Schwierigkeiten für den Betroffenen verstärken sich häufig, da die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung selten die finanziellen Bedürfnisse abdecken. Es ist erforderlich, einen Weg für die Zukunft zu erarbeiten über die Zahlung von Verletztengeld durch die Berufsgenossenschaft, eventuelle Zahlungen der Krankenversicherung in der Form des Krankentagegeldes, Zahlungen der Agentur für Arbeit in der Form von Arbeitslosengeld I-Leistungen bis hin zur Zahlung von Leistungen des Jobcenters.

2. Erwerbsminderungsrente

Was dem Betroffenen noch zumutbar ist, insbesondere welche Tätigkeit er noch ausüben kann, wird dann über ein Verfahren zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung zu klären sein bis hin zur Zahlung der Rente wegen Erwerbsminderung sowie hier begleitend die Geltendmachung eines Grades der Behinderung von mindestens 50, verbunden mit der Möglichkeit, auch vorzeitig in Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen zu können, gegebenenfalls sogar ohne Abzüge.

3. Weitergehende Überlegungen – der Fachanwalt hilft!

Wir haben hier nur kurz und knapp erläutert, welche privaten Versicherungsleistungen sowie Leistungen der Sozialträger gleichsam ineinander greifen können, was indes rechtlich koordiniert werden muss.

Der Autor hat in langjähriger Tätigkeit als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht feststellen können, dass es durchaus möglich ist, nach einem schweren Arbeitsunfall die beruflichen und insbesondere finanziellen Folgen abzufedern über die gesetzlichen Sozialleistungen und privaten Versicherungsleistungen. Nicht selten sind die Betroffenen dann aber mit der Geltendmachung der entsprechenden Ansprüche und auch mit der Frage, was sie wann und wie zu beantragen und durchzusetzen haben, überfordert.

Wir beraten bundesweit!

(Letzte Aktualisierung: 10.02.2016)