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Versicherungsrecht

Summenversicherung

Bei der Summenversicherung wird ein Versicherungsfall versichert, bei dessen Eintritt der Versicherer eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Summe  zu zahlen hat. Diese steht bereits bei Vertragsschluss fest. Das Gegenstück bildet die sog. Schadenversicherung.

Beispiele für eine Summenversicherung sind: Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Lebensversicherung.

Siehe auch BGH, Urt. v. 21.04.2021 – IV ZR 169/20:

„Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung im Sinne von § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG.“

In den Entscheidungsgründen des zitierten Urteils des BGH heißt es im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen einer Schadenversicherung und einer Summenversicherung:

„Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Schadens- und Summenversicherung ist, ob die Versicherung auf die Deckung eines konkreten Schadens ausgerichtet ist (Schadensversicherung) oder ob sie einen abstrakt berechneten Bedarf (Summenversicherung) zu decken verspricht (…). Bei der Summenversicherung verspricht der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles eine im Voraus fixierte Geldleistung ohne weiteres zu erbringen, während bei der Schadensversicherung die Leistung des Versicherers durch den entstandenen Vermögensschaden bedingt und begrenzt ist.“

(Letzte Aktualisierung: 07.05.2021)