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Testament, Erbfolge und Nachfolge

Unser Angebot

Testament, Erbfolge und Nachfolge

Wir prüfen zum fairen Pauschalpreis Ihre erbrechtliche Situation sowie Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen

  • Sie haben noch kein Testament und möchten wissen, welche Erbfolge sich für Ihre Familie ergibt?
  • Sie haben schon ein (älteres) Testament, sind sich aber nicht sicher, ob es Ihre Wünsche und Vorstellungen oder eine neue familiäre Situation noch ausreichend berücksichtigt?
  • Sie sind Gesellschafter, z.B. einer GbR oder GmbH, und möchten wissen, was im Erbfall mit dem Gesellschaftsanteil passiert und ob dies im Einklang mit der Erbfolge steht?

Niemand befasst sich gern mit dem eigenen Tod. Die Frage, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod passiert, wer es erhält oder wen das Gesetz ausschließt, ist gesetzlich vielfältig und kompliziert geregelt. Dies führt nicht selten zu Unsicherheit, auch und gerade wenn man bedenkt, dass durch ein Testament vieles, aber auch nicht alles abweichend zum Gesetzt geregelt werden kann. Kommt hinzu, dass zum Vermögen Gesellschaftsbeteiligungen gehören, macht dies die Situation noch komplizierter: Fast immer sehen Gesellschaftsverträge Regelungen für den Tod eines Gesellschafters vor. Häufig bilden diese Regelungen aber die – vielleicht auch zwischenzeitlich geänderten – Vorstellungen der Gesellschafter nicht mehr richtig ab. Schlimmstenfalls widersprechen sie den erbrechtlichen Regelungen eines Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge und führen bei Tod eines Gesellschafters zu dramatischen Auswirkungen auf die Gesellschaft oder unangenehmen Überraschungen bei den Erben.

Wir schaffen Klarheit durch eine Überprüfung der für Sie aktuell geltenden konkreten Erbfolge und zeigen eventuell unerwünschte Folgen oder Regelungslücken auf.

So läuft die Prüfung durch uns ab:


Schritt 1

Sie übersenden uns alle notwendigen Informationen (Angaben zu Familienverhältnissen, ehelichen und nichtehelichen Kindern, Eltern, ggf. vorhandenen Testamenten und Gesellschaftsverträgen).


Schritt 2
Wir prüfen anhand der uns von Ihnen übermittelten Fakten die gesetzliche Erfolge für den Fall Ihres Todes. Ist ein Testament vorhanden, stellen wir dieses der gesetzlichen Erbfolge gegenüber und zeigen Abweichungen auf. Sind in Gesellschaftsverträgen Bestimmungen für den Erbfall enthalten, stellen wir diese der geltenden Erfolge gegenüber.

Unsere Einschätzung stellen wir Ihnen in Kurzform zur Verfügung. Die Kosten für die Schritte 1 und 2 sind vorab kalkulierbar und betragen pro zu überprüfendem Erbfall einmalig 190,00 EUR netto zzgl. MwSt. (= 226,10 EUR brutto) ohne Prüfung von Gesellschaftsverträgen oder 290,00 EUR netto zzgl. 19% Umsatzsteuer (= 345,10 Euro brutto) bei Prüfung von bis zu zwei Gesellschaftsverträgen (Mehraufwand bei zusätzlichen Gesellschaftsverträgen nach vorheriger Vereinbarung).


Schritt 3
Für den Fall, dass sich Änderungsbedarf ergibt, also ein Testament erstellt oder geändert werden soll oder sich eine Anpassung von Gesellschaftsverträgen erforderlich macht, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung. Die hierfür anfallenden Kosten sind einzelfallabhängig und werden vorab mit Ihnen besprochen.

 

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Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
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Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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Rechtsanwalt
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