AGB-Recht
Hier geht es um das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das sog. "Kleingedruckte", gesetzlich geregelt in den §§ 305 ff. BGB.
Nach § 305 Abs. 1 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
AGB-Recht begegnet uns an zahlreichen Stellen. Bisweilen geschieht das für den Laien nahezu unbemerkt. So kann bereits der Anschlag von Nutzungsbedingungen im Einfahrtsbereich zu einer Autowaschanlage "Kleingedrucktes" im Sinne des AGB-Rechts darstellen. Einen praktisch sehr bedeutsamen Bereich des AGB-Rechts machen auch die auf Internetseiten enthaltenen Bestimmungen beim Verkauf von Waren im Rahmen des sog. Onlinehandels aus.
Der mögliche Inhalt von AGB ist gesetzlich reglementiert. Das betrifft vor allem Rechtsverhältnisse, bei denen Verwender der AGB ein Unternehmer und der Gegenüber ein Verbraucher ist. Hier heißt es für den Unternehmer aufpassen, denn unwirksame AGB können im Einzelfall auch kostspielige, wettbewerbsrechtlich bedeutsame Rechtsverstöße darstellen. Ein umfassender Haftungsausschluss etwa wird regelmäßig rechtlich keine Anerkennung finden können.
AGB-Recht gilt auch im Rechtsverkehr unter Unternehmern und Kaufleuten, wenngleich mit besonderen Maßgaben.
Eine Auswahl unserer Leistungen:
- Prüfung schon vorhandener AGB auf ihre Rechtswirksamkeit nach den §§ 305 ff. BGB
- Prüfung von AGB im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Fragestellungen
- Erstellung neuer AGB sowohl für den stationären wie auch für den Handel via Internet (Onlinehandel)
- Bereitstellung standardisierter AGB sowie Anfertigung spezifischer, insbesondere branchenspezifischer Regelungswerke
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