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Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung
Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung

Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (OLG Hamm, Urt. v. 02.02.2021 – 26 U 54/19):

„Bei einer Manipulation an der Wirbelsäule ist über das Risiko der Einblutung aufzuklären. Erfordert diese Blutung als subdurales Hämatom eine Operation, können dem Arzt / Chiropraktiker auch die Folgen der Operation zuzurechnen sein. Bei einer inkompletten Querschnittslähmung kann ein Schmerzensgeld von 150.000,- € angemessen sein.“