Startseite | Aktuelles | Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Einfuhrumsatzsteuer

Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Einfuhrumsatzsteuer

Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Einfuhrumsatzsteuer
Aktuelles
19.02.2022

Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Einfuhrumsatzsteuer

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster (FG Münster, Urt. v. 07.12.2021 – 15 K 3144/20 U) ist der erklärte Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen, wenn die betreffende Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird.

Suchen
Format
Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel