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Die Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar!
Die Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar!

Die Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Inflationsausgleichsprämie einen wegweisenden Beschluss veröffentlicht (BGH, Beschl. v. 25.04.2024 – IX ZB 55/23). Im Leitsatz heißt es zu a) und b):

„Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.

Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.“