Startseite | Aktuelles | Elektronische Zeiterfassung und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Aktuelles
27.10.2021

Elektronische Zeiterfassung und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden (LAG Hamm, Beschl. v. 27.08.2021 – 7 TaBV 79/20):

„Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88).“

Ergänzende Hinweise

Die sehr weitreichende Entscheidung des LAG steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BAG. Da das LAG die Rechtsbeschwerde zum BAG zugelassen hat, wird vermutlich das BAG das letzte Wort haben.

Weitere interessante Artikel

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x