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Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zum 01.01.2021

Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zum 01.01.2021
Aktuelles
12.11.2020

Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zum 01.01.2021

Gemäß dem am 29.10.2020 vom Bundestag beschlossenem Zweiten Familienentlastungsgesetz wird sich das Kindergeld ab dem 01.01.2021 um 15,00 EUR erhöhen. Das Kindergeld wird danach 219,00 EUR für das erste und zweite Kind, 225,00 EUR für das dritte Kind und 250,00 EUR ab dem vierten Kind betragen.

Dementsprechend wird auch der Kinderzuschlag (KiZ) zum 01.01.2021 deutlich erhöht: Er steigt von 185,00 EUR um 20 EUR auf bis zu 205,00 EUR pro Monat pro Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Diese Familienleistung wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Der Unterhalt und Unterhaltsvorschuss steigt ab dem 01.01.2021 ebenfalls. Durch die höhere Festlegung des Existenzminimums steigt auch der Unterhaltsvorschuss. Das Bundesjustizministerium wird dafür die Mindestunterhaltsverordnung für das Jahr 2021 ändern.*                                

*Quelle: BMFSFJ online, Verlag Dr. Otto Schmidt

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Autor(en)


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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