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FAQ zum GVSG (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz)

Eine Gesetzesreform im Gesundheitswesen kündigt sich an
FAQ zum GVSG (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz)
Aktuelles
14.05.2024

FAQ zum GVSG (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz)

Eine Gesetzesreform im Gesundheitswesen kündigt sich an

In unserem Beitrag geht es um Fragen und Antworten zum geplanten GVSG. Da das Gesetz noch nicht alle Hürden im Gesetzgebungsprozess genommen hat, berichten wir über die Entwicklung des Vorhabens.

Stand: 6. Mai 2024

 

  1. Um was handelt es sich?

Hinter der Abkürzung „GVSG“ steckt das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune.

  1. Ist das Gesetz bereits in Kraft getreten?

Nein, aktuell liegt der inzwischen vierte Referentenentwurf (GVSG-E) vor, datierend vom 12.04.2024, abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GVSG_Referentenentwurf.pdf

  1. Was ist Gegenstand des neuen Gesetzesvorhabens?

Mit dem GVSG-E will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach u.a. eine noch besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Interessen der an der Versorgung mitwirkenden Personen und Berufsgruppen erreichen, insgesamt soll die Versorgung vor Ort verbessert werden. Darüber hinaus sollen Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, auf die vor Ort bestehenden Bedarfe im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zu reagieren. In den bisherigen Referentenentwürfen fanden sich zudem u.a. auch Regelungen zum sog. Gesundheitskiosk und zu Primärversorgungszentren (PVZ).

  1. Was ist unter Gesundheitskiosken zu verstehen?

Bei Gesundheitskiosken handelt es sich um Einrichtungen in sozial benachteiligten Regionen, die insbesondere über medizinische Behandlungsmöglichkeiten, Prävention und Gesundheitsförderung sowie soziale Versorgungsangebote beraten. Es geht damit im Ergebnis  um niedrigschwellige Beratungsangebote von Krankenkassen und Kommunen über medizinische Behandlung und Prävention in Bedarfsregionen. Seitens des BMG wurde der deutschlandweite Aufbau von Gesundheitskiosken bereits im August 2022 angekündigt. Einzelne Modellvorhaben existieren bereits.

  1. Welche Leistungen sollen in einem Gesundheitskiosk erbracht werden?

U.a. sollen Beratungsleistungen sowie die Koordinierung von Gesundheitsleistungen sowie einfache medizinische Routineaufgaben erbracht werden.  

  1. Hat das BMG seine Pläne zur Schaffung von Gesundheitskiosken aufgegeben?

Zumindest finden sich keinerlei Regelungen mehr zur Etablierung und Finanzierung von  Gesundheitskiosken im mittlerweile 4. Referentenentwurf. Ob das BMG seine Pläne zur Schaffung von Gesundheitskiosken damit insgesamt aufgegeben hat, bleibt abzuwarten.

  1. War die Idee der Schaffung von Gesundheitskiosken neu?

Nein. Mit dem GVSG sollte zwar erstmalig in Deutschland eine dritte Versorgungstufe im Gesundheitswesen geschaffen werden durch Implementierung einer Einrichtung, die nicht ärztlich, sondern durch eine Pflegekraft geleitet wird. Die Idee ist aber insgesamt nicht neu.

  1. Was gilt hinsichtlich der Planungen des BMG zur Schaffung von sog. Primärversorgungszentren?

Auch diese spielen im vierten Referentenentwurf zum GVSG keine Rolle mehr. Die ursprünglichen Planungen waren, dass die Primärversorgungszentren (PVZs) die Kioske ergänzen sollten; in diesen sollte Versicherten neben der regulären hausärztlichen Versorgung ein besonderes hausärztliches Versorgungsangebot zur Verfügung gestellt werden, das durch zusätzliche berufsgruppenübergreifende, koordinierte, kooperative und versorgungssteuernde Versorgungselemente gekennzeichnet sein sollte.

  1. Was sieht der aktuelle Referentenentwurf vom 12.04.2024 denn noch vor?

Vorgesehen ist u.a., dass der Bundesrechnungshof künftig die Haushaltsführung der KVen und KZVen auf Bundes- und Landesebene sowie der Organisationen der Medizinischen Dienste und des G-BA prüfen soll. In der Pflege sind die Verlängerung der telefonischen Beratung für Pflegegeld-Empfänger bis Ende März 2027 sowie Videokonferenzen vorgesehen. Zudem soll auf Beschluss des G-BA eine neue Arztgruppe zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit separater Bedarfsplanung gebildet werden.

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Autor(en)


Katrin-C. Beyer, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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