Startseite | Aktuelles | Gilt das Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland auch für geplante medizinische Behandlungen trotz medizinischer Indikation?

Gilt das Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland auch für geplante medizinische Behandlungen trotz medizinischer Indikation?

Gilt das Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland auch für geplante medizinische Behandlungen trotz medizinischer Indikation?
Frage des Tages
22.08.2023

Gilt das Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland auch für geplante medizinische Behandlungen trotz medizinischer Indikation?

Ja, meint das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main (AG Frankfurt a. M., Urt. v. 31.01.2023 – 943 Ds 7140 Js 235012/22).

Nach Auffassung des Gerichts unterliegt Bargeld auch dann dem Ausfuhrverbot nach der Russland-Sanktionen-Verordnung, wenn damit die Bezahlung einer medizinischen Behandlung beabsichtigt ist. Der in der Russland-Sanktionen-Verordnung zugelassene Ausnahmetatbestand in Bezug auf „für den persönlichen Gebrauch erforderliches Bargeld“ sei eng auszulegen.

Suchen
Autor(en)


Katrin-C. Beyer, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel