Startseite | Aktuelles | Hat ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt?

Hat ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt?

Hat ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt?
Frage des Tages
28.06.2023

Hat ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt?

Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 26.04.2023 – IV ZB 11/22).

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Autor(en)


Pia Roggendorff-Jentsch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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