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Inflationsausgleichprämie Bau

Inflationsausgleichprämie Bau
Aktuelles
20.09.2023

Inflationsausgleichprämie Bau

Die Tarifvertragsparteien haben am 30.01.2023 einen Tarifvertrag zur Inflationsausgleichprämie für das Bauhauptgewerbe abgeschlossen. Der Tarifausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 17. Mai 2023 die rückwirkend zum 7. März 2023 beantragte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) befürwortet, die damit mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger wirksam wird. Die Bekanntmachung erfolgte am 01.08.2023

Der Tarifvertrag sieht eine Inflationsausgleichprämie von jeweils 500,00 € im Jahr 2023 und 2024 vor.

Die Zahlungen müssen bis zum 30.09.2023 und 30.09.2024 erfolgen. Die Auszahlung kann auch in Raten erfolgen, nur müssen bis zu den Stichtagen die Beträge von jeweils 500,00 € gezahlt worden sein. Teilzeitbeschäftigte und Altersteilzeitler erhalten die Prämien zeitanteilig. Auszubildende erhalten eine Prämie in Höhe von 150,00 €.

Wird das Beschäftigungsverhältnis erst während der Laufzeit des Tarifvertrages (1. Februar 2023 bis 31. Dezember 2024) begründet oder beendet, kann die Inflationsausgleichsprämie für jeden vollen Kalendermonats des Nichtbestehens des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses um 1/23 gekürzt werden.

Nach dem 26.Oktober 2022 gezahlte freiwillige Inflationsausgleichsprämien sind anrechenbar, da der Tarifvertrag bestimmt, dass der Anspruch ab dem 26.Oktober 2022 erfüllbar ist.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung und der Tarifvertrag sind abrufbar unter folgendem Link:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/VUk5Je1McfcFUMehpF3?0

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Axel Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: jena@etl-rechtsanwaelte.de


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