Startseite | Aktuelles | Ist der Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und Verwarnung möglich?

Ist der Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und Verwarnung möglich?

Frage des Tages
02.12.2020

Ist der Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und Verwarnung möglich?

Nein, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg (OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.08.2020 – 3 M 49/20, NJW-Spezial 2020, 683):

1. Eine Fahrerlaubnisentziehung auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems ist rechtswidrig, wenn der Betroffene zuvor nicht ermahnt und verwarnt worden ist.

2. Die Fahrerlaubnisbehörde trägt die Beweislast für den Zugang einer vorherigen Ermahnung und Verwarnung.

3. Allein aus einer auf ein Mahnungsschreiben hin vorgenommenen Zahlung einer geringfügigen Verwaltungsgebühr kann nicht der Schluss gezogen werden, bei dem Bestreiten des Zugangs des der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Schriftstücks handele es sich um eine bloße Schutzbehauptung des Betroffenen.

Beachten Sie bitte auch unser Dienstleistungsangebot Bußgeldprüfstelle (Keine Angst vor Punkten!).

Suchen
Themen
Autor(en)

Weitere interessante Artikel