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Ist eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die die Haftungsfälle nach § 309 Nr. 7 BGB nicht ausnimmt, unwirksam?

Ist eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die die Haftungsfälle nach § 309 Nr. 7 BGB nicht ausnimmt, unwirksam?
Frage der Woche
26.07.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Ist eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die die Haftungsfälle nach § 309 Nr. 7 BGB nicht ausnimmt, unwirksam?

Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt.  v. 22.10.2019 – 9 AZR 532/18).

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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