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Ist es denkbar, dass der Einsatz eines Geschäftsführers eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG darstellt?
Ist es denkbar, dass der Einsatz eines Geschäftsführers eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG darstellt?

Ist es denkbar, dass der Einsatz eines Geschäftsführers eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG darstellt?

Siehe dazu den Beitrag von Happ/Zinndorf in DB 2021, 2963 ff.; für den Regelfall verneinen die Autoren das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung, schließen das aber nicht für alle Konstellationen aus.