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Ist Wet-Lease ein Fall der Arbeitnehmerüberlassung?
Ist Wet-Lease ein Fall der Arbeitnehmerüberlassung?

Ist Wet-Lease ein Fall der Arbeitnehmerüberlassung?

Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 27.09.2022 – 9 AZR 468/21 m. Anm. Payrhuber in DB 2023, 1098).

Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Wet-Lease und Betriebsübergang.