Ist Wet-Lease ein Fall der Arbeitnehmerüberlassung?
Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 27.09.2022 – 9 AZR 468/21 m. Anm. Payrhuber in DB 2023, 1098).
Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Wet-Lease und Betriebsübergang.
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Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 27.09.2022 – 9 AZR 468/21 m. Anm. Payrhuber in DB 2023, 1098).
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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de