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Kann das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, auch für kraft gesetzlicher Fiktion zustande gekommene Arbeitsverhältnisses verwirken?

Frage des Tages
14.05.2022

Kann das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, auch für kraft gesetzlicher Fiktion zustande gekommene Arbeitsverhältnisses verwirken?

Ja, meint das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 04.07.2017 – 15 Sa 73/16). Im Leitsatz der Entscheidung heißt es zu einem Fall der Arbeitnehmerüberlassung:

„Das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, kann verwirken. Dies gilt grundsätzlich auch für kraft gesetzlicher Fiktion zustande gekommene Arbeitsverhältnisse.“

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