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Kann die Eigentümerversammlung beschließen, dass ein E-Auto nicht in der Tiefgarage abgestellt werden darf?

Kann die Eigentümerversammlung beschließen, dass ein E-Auto nicht in der Tiefgarage abgestellt werden darf?
Frage des Tages
07.06.2022

Kann die Eigentümerversammlung beschließen, dass ein E-Auto nicht in der Tiefgarage abgestellt werden darf?

Nein, meint das Amtsgericht (AG) Wiesbaden (AG Wiesbaden, Urt. v. 04.02.2022 – 92 C 2541/21, NJW-Spezial 2022, 258 f.). Im Leitsatz des Urteils heißt es:

„1. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage bis auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform.

  1. Ein solcher Beschluss verstößt daher gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen größer ist als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.“
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