Kann eine Weiterbildung zum Facharzt auch durch nachgeordnete Personen erfolgen?
Nein, sagt das Verwaltungsgericht (VG) Münster (VG Münster, Urt. v. 15.02.2024 – 5 K 185/21). Die Durchführung einer Weiterbildung durch nachgeordnete Personen kann demnach nicht anerkannt werden. Es bedarf neben der fachlichen Anleitung auch einer hierarchischen Leitungsbefugnis, die im Verhältnis Oberarzt/-ärztin zu Chefarzt /-ärztin nicht gegeben ist. Chefärzte stehen weder fachlich noch zeitlich noch bezüglich der inhaltlichen Gestaltung der Weiterbildung unter der hierarchischen Leitungsbefugnis der eigenen Oberärzte.