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Kann eine Weiterbildung zum Facharzt auch durch nachgeordnete Personen erfolgen?
Kann eine Weiterbildung zum Facharzt auch durch nachgeordnete Personen erfolgen?

Kann eine Weiterbildung zum Facharzt auch durch nachgeordnete Personen erfolgen?

Nein, sagt das Verwaltungsgericht (VG) Münster (VG Münster, Urt. v. 15.02.2024 – 5 K 185/21). Die Durchführung einer Weiterbildung durch nachgeordnete Personen kann demnach nicht anerkannt werden. Es bedarf neben der fachlichen Anleitung auch einer hierarchischen Leitungsbefugnis, die im Verhältnis Oberarzt/-ärztin zu Chefarzt /-ärztin nicht gegeben ist. Chefärzte stehen weder fachlich noch zeitlich noch bezüglich der inhaltlichen Gestaltung der Weiterbildung unter der hierarchischen Leitungsbefugnis der eigenen Oberärzte.