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Kann einem Pächter der Pachtvertrag außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn sich der Pächter in sozialen Medien abfällig über den Verpächter äußert?

Kann einem Pächter der Pachtvertrag außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn sich der Pächter in sozialen Medien abfällig über den Verpächter äußert?
Frage des Tages
13.11.2023

Kann einem Pächter der Pachtvertrag außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn sich der Pächter in sozialen Medien abfällig über den Verpächter äußert?

Ja, meint das Landgericht (LG) Frankenthal ( LG Frankenthal, Urt. v. 26.09.2023 – 6 O 75/23).
In dem durch das Gericht entschiedenen Fall hatte sich ein Gastwirt mit Beschimpfungen und animierten Kothaufen-Emojis in sozialen Netzwerken (Social Media) abfällig und beleidigend über seinen Verpächter geäußert. Der kündigte daraufhin den Pachtvertrag fristlos. Die anschließende Räumungsklage verlor der Pächter vor dem Landgericht.

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