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Können Selbständige rentenversicherungspflichtig sein?

Frage des Tages
15.05.2020

Können Selbständige rentenversicherungspflichtig sein?

Es ist nach wie vor weitestgehend unbekannt, dass auch Selbständige zur Zahlung von Sozialbeiträgen verpflichtet sein können. Gemäß § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI sind in der gesetzlichen Rentenversicherung selbständig tätige Personen versicherungspflichtig, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Die Einzelheiten sind dabei für einen Laien schwer verständlich. So wird der Selbständige unter Umständen auch dann auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig, wenn nicht einmal ein Vertrag vorliegt (vgl. BSG, Urt. v. 23.4.2015 – B 5 RE 21/14 R). Die Folgen der rückwirkenden Feststellung der Rentenversicherungspflicht sind oft massiv. Es können grundsätzlich die letzten 4 Jahre (z.B. aktuell die Jahre 2016 bis 2019) nachgefordert werden.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat mit Urteil vom 06.02.2020 –  L 7 R 3948/18 – zur Rentenversicherungspflicht eines Selbständigen ohne Arbeitnehmer entschieden:

Auch die Hinzuziehung eines Leiharbeitnehmers aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Verleiher führt nicht dazu, dass der Kläger in der streitigen Zeit einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt hat.

Ergänzende Hinweise des Anwalts für Sozialversicherungsrecht

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Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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