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Löschung der Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers im Handelsregister nach einer Straftat

Aktuelles
28.01.2020

Löschung der Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers im Handelsregister nach einer Straftat

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH, Urt. v. 03.12.2019 – II ZB 18/19, DB 2020, 48):

1. Das Registergericht hat die Eintragung eines Geschäftsführers einer GmbH von Amts wegen im Handelsregister zu löschen, wenn eine persönliche Voraussetzung für dieses Amt gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG nach der Eintragung entfällt.

2. Auch wer nicht als Täter (§ 25 StGB), sondern als Teilnehmer (§§ 26, 27 StGB) wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG rechtskräftig verurteilt worden ist, kann nicht Geschäftsführer einer GmbH sein.

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Gregor Heiland
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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