Müssen Studierende in Deutschland weiterhin Krankenversicherungsbeiträge entrichten, wenn sie ein Semester im Ausland (hier: USA) absolvieren?
Ja, meint das Sozialgericht (SG) Münster (SG Münster, Urt. v. 10.10.2023 – S 22 KR 1854/21).
Der Kläger in dem durch das SG entschiedenen Fall begehrte die Feststellung, dass er während eines Auslandssemesters in den USA vom 01.08.2021 bis zum 28.02.2022 nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse unterliege. Hilfsweise begehrte er die Feststellung, dass er seine Mitgliedschaft bei der Beklagten ab dem 01.08.2021 wirksam gekündigt habe. Das SG hat die Klage vollen Umfanges abgewiesen.