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Muss die ärztliche Leitung eines MVZ an der Hauptbetriebsstätte tätig sein?

Muss die ärztliche Leitung eines MVZ an der Hauptbetriebsstätte tätig sein?
Frage des Tages
08.07.2023

Muss die ärztliche Leitung eines MVZ an der Hauptbetriebsstätte tätig sein?

Ja, meint das Sozialgericht (SG) Marburg (SG Marburg, Urt. v. 03.05.2023 – S 17 KA 642/22),  sofern der Gesamtverantwortung im Einzelfall dadurch hinreichend Rechnung getragen wird. Die ärztliche Leitung eines MVZ muss stets faktisch in der Lage sein, von ihrem jeweiligen Standort aus die vollständige und umfassende Kontrolle und Steuerung des MVZ wahrzunehmen.

In den Leitsätzen zu 1.) und 2.) heißt es:

„Der Tätigkeitsort einer ärztlichen Leitung eines MVZ kann auch eine Nebenbetriebsstätte des MVZ sein, sofern der Gesamtverantwortung im Einzelfall dadurch hinreichend Rechnung getragen wird.

Dies ist regelmäßig der Fall, wenn zwischen Nebenbetriebs- und Hauptbetriebsstätte eine Distanz liegt, die in weniger als 30 min zu überbrücken ist.“ 

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Autor(en)


Katrin-C. Beyer, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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