Scheinselbständigkeit verhindern - zur Bedeutung des Grundrechts der Pressefreiheit im sozialrechtlichen Statusverfahren
- Ausgangslage – Risiko Scheinselbständigkeit
In den letzten Jahren sind immer wieder Urteile der Sozialgerichte ergangen, die hohe Nachforderungen von Sozialbeiträgen für Scheinselbständige bestätigt haben. Die Nachforderungen von Sozialbeiträgen sind oftmals auch in Sachverhalten zu verzeichnen, in denen beide Vertragsparteien einvernehmlich und bewusst von einer Selbständigkeit ausgegangen sind. Im Sozialrecht hat der Wille der Vertragsparteien nur sehr selten eine Bedeutung. Dies wird sehr oft verkannt.
- Das Urteil – Selbständigkeit bestätigt – Scheinselbständigkeit abgelehnt
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied mit Urteil vom 16.07.2025 – B 11 AL 8/23 R – zu Gunsten der Selbständigkeit.
Streitpunkt war der Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei projektbezogener Tätigkeit auf Basis von Rahmenverträgen und Einzelaufträgen. Das BSG führte aus, dass bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundrechts der Pressefreiheit zwischen programmgestaltender und nichtprogrammgestaltender Tätigkeit unterschieden werden muss. Bei programmgestaltender Tätigkeit sprechen starke Indizien für eine Selbständigkeit.
- Relevanz für die Praxis – Abwehr von Scheinselbständigkeit
Für Unternehmer und Solo-Selbständige ergibt sich aus dem Urteil des BSG:
- Projektarbeit kann rechtlich für Selbständigkeit sprechen.
- Es müssen die Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit mit berücksichtigt werden.
- Flexible Vertragsmodelle weisen auf Selbständigkeit hin.
- Fehlt eine dauerhafte Bindung, ist dies eine klare Unterscheidung zur Beschäftigung.
- Chancen für Widerspruch und Klage
Auch wenn die Entscheidungsgründe des konkreten Urteils zu keiner abschließenden Bewertung der Tätigkeit führen, fügt sich das Urteil in die gefestigte Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein. Es ist eine Gesamtabwägung aller Umstände vorzunehmen. Pauschale Einstufungen (etwa: „Soloselbständige sind immer scheinselbständig“) sind ausdrücklich zurückweisen. Damit eröffnen sich insbesondere für:
- Soloselbständige (Freelancer, Berater, Kreative, IT, Trainer etc.)
- Unternehmen und Agenturen, die mit freien Mitarbeitern arbeiten,
konkrete Chancen, sich gegen fehlerhafte Einstufungen als Beschäftigte und daraus folgende Beitragsforderungen zu wehren.
- Handlungsempfehlungen – Anwalt für Sozialversicherungsrecht
Ein spezialisierter Anwalt für Sozialversicherungsrecht sollte hinzugezogen werden, wenn:
- eine Statusfeststellung oder Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung angekündigt ist
- Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung im Raum stehen
- Widerspruchsfristen gegen Bescheide der Deutschen Rentenversicherung laufen
- komplexe Vertragsmodelle vorliegen
- sozialgerichtliche Verfahren erforderlich sind
Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!
Bitte beachten Sie auch unser Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/statuspruefstelle/
