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Sind die Aufwendungen einer Mode-Influencerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires als Betriebsausgaben zu berücksichtigen?

Sind die Aufwendungen einer Mode-Influencerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires als Betriebsausgaben zu berücksichtigen?
Frage des Tages
20.03.2024

Sind die Aufwendungen einer Mode-Influencerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires als Betriebsausgaben zu berücksichtigen?

Nein, meint das Finanzgericht (FG) Niedersachsen (FG Niedersachsen, Urt. v. 13.11.2023 – 3 K 11195/21). Im Leitsatz heißt es:

„Aufwendungen einer Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires sind – unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang – nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.“

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Autor(en)


Dietrich Rüdiger Loll
Rechtsanwalt, Steuerberater

Mail: etlsteuerrecht-berlin@etl.de


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