Startseite | Aktuelles | Sind die Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten auch zu erstatten, wenn er die Möglichkeit der Verhandlung per Video geboten bekommen hat?
Sind die Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten auch zu erstatten, wenn er die Möglichkeit der Verhandlung per Video geboten bekommen hat?
Sind die Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten auch zu erstatten, wenn er die Möglichkeit der Verhandlung per Video geboten bekommen hat?

Sind die Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten auch zu erstatten, wenn er die Möglichkeit der Verhandlung per Video geboten bekommen hat?

Ja, meint das Landgericht (LG) Frankenthal (LG Frankenthal, Beschl. v. 08.09.2023 – 3 O 103/21, NJW-Spezial 2023, 701).